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FinanzenMahnwesen

Mahnwesen

ProDas Mahnwesen gehört zum Tarif Pro (buchbar). Ohne Pro hältst du den Bezahlstatus von Hand nach (Basic). → Tarife im Überblick

Wenn eine Rechnung überfällig wird, mahnst du sie – in Stufen (Zahlungserinnerung → 1. Mahnung → 2. Mahnung), mit optionaler Mahngebühr je Stufe. Du kannst jede Rechnung von Hand mahnen, oder den automatischen Mahnlauf aktivieren, der die fälligen Rechnungen täglich findet – und sie dir zur Freigabe vorlegt, statt sie ungefragt zu versenden.

Das Wichtigste vorweg: der Automat verschickt nichts von selbst. Er sammelt und benachrichtigt; du prüfst und gibst frei. Die Kontrolle bleibt bei dir – eine Mahnung ist raus und lässt sich nicht zurückholen.

Mahnen setzt auf dem Bankimport auf. Weil flstr aus deinem Kontoauszug weiß, welche Rechnungen wirklich bezahlt sind, mahnt es nur die tatsächlich offenen – nicht die, deren Zahlung du nur noch nicht erfasst hast. Verlässlicher Bezahlstatus → verlässliches Mahnen.

1. Die Mahnstufen

Das Mahnwesen kennt drei Stufen, im Ton eskalierend:

  1. Zahlungserinnerung – der freundliche Hinweis (oft gebührenfrei).
  2. 1. Mahnung – die erste förmliche Mahnung.
  3. 2. Mahnung – die letzte Stufe im Werkzeug.

Nach der 2. Mahnung folgt kein weiterer automatischer Schritt – das gerichtliche Mahnverfahren bzw. Inkasso liegt außerhalb von flstr. Bis dahin bleibt die Rechnung offen sichtbar.

2. Konfiguration (Gebühren & Fristen)

Unter Finanzen › Mahnwesen legst du fest (nur Inhaber/Admin):

  • Mahngebühr je Stufe – ein fixer Betrag (z. B. 0 € / 5 € / 10 €). Die Gebühr steht auf der Mahnung, nie auf der Rechnung selbst (die bleibt unveränderlich).
  • Fristen – wann die nächste Stufe fällig wird: die Tage nach Fälligkeit bis zur Zahlungserinnerung, dann die Abstände bis zur 1. und 2. Mahnung.
  • Zahlfrist der Mahnung – bis wann der Kunde nach der Mahnung zahlen soll.

Die erste Frist ist bewusst großzügig (Standard: 10 Tage nach Fälligkeit, nicht am Fälligkeitstag). So haben eine verspätete Überweisung – oder ein noch nicht importierter Kontoauszug – Zeit anzukommen, bevor überhaupt gemahnt wird. Mahne niemanden am Tag der Fälligkeit; er könnte gerade gezahlt haben.

3. Manuell mahnen

In der Liste der überfälligen Rechnungen wählst du eine Rechnung und klickst „Mahnen”. Du siehst vorher, was rausgeht: die Stufe, die Gebühr und die E-Mail-Adresse des Kunden. Nach der Bestätigung erzeugt flstr das Mahn-PDF und versendet es per E-Mail (mit der Mahnung im Anhang).

  • Sammelmahnung: Hat ein Kunde mehrere überfällige Rechnungen derselben Stufe, fasst du sie zu einer Mahnung zusammen (ein Schreiben, eine Mahngebühr).
  • Der manuelle Weg ist bewusst nachsichtig: Du kannst auch eine gerade erst fällige Rechnung mahnen (mit Hinweis) – du entscheidest. Die automatischen Sicherungen (unten) schützen nur den Automaten.

4. Der automatische Mahnlauf + das Freigabe-Tor

Das Herzstück – und der Teil mit den meisten Sicherungen, weil eine falsch verschickte Mahnung eine echte Geschäftsbeziehung beschädigt.

So läuft er ab:

  1. Du aktivierst den Automaten bewusst (Opt-in; standardmäßig aus).
  2. flstr prüft täglich, welche Rechnungen für die nächste Stufe fällig sind.
  3. Gibt es fällige, wirst du benachrichtigt – der Automat versendet nichts.
  4. Du öffnest die Freigabe-Liste, prüfst sie und gibst frei (alle, oder einzelne abwählen). Erst jetzt gehen die Mahnungen raus.

Der Automat verschickt keine einzige Mahnung ohne deine Freigabe. Er findet die fälligen Rechnungen und legt sie dir vor – du bist der letzte Schritt. Und beim Freigeben wird live neu geprüft, was noch offen ist: Eine Rechnung, die inzwischen bezahlt (oder ausgenommen) wurde, fällt automatisch aus der Liste. So mahnst du nie jemanden, der schon gezahlt hat.

Die Bankabgleich-Warnung

Nutzt du den Bankimport und ist dein letzter Abgleich alt (älter als etwa eine Woche), zeigt die Freigabe-Liste eine Warnung: Es könnten Zahlungen fehlen, die diese Mahnungen gegenstandslos machen. Der Rat: erst den Bankabgleich aktualisieren, dann freigeben. Die Warnung informiert nur – sie blockiert nichts (nutzt du keinen Bankimport, erscheint sie nicht).

5. Ausnahmen – „nicht automatisch mahnen”

Manche Rechnungen oder Kunden sollen vom Automaten verschont bleiben:

  • Je Rechnung (z. B. bei vereinbarter Ratenzahlung oder einem Streitfall): in der Mahn-Liste auf „Automat aus”.
  • Je Kunde (z. B. aus Kulanz oder Sonderabsprache): auf der Kundenseite den Schalter „Nicht automatisch mahnen”.

Beide Ausnahmen gelten nur für den Automaten. Von Hand bleiben diese Rechnungen jederzeit mahnbar – du entscheidest im Einzelfall.

6. Die Mahn-Historie

Zu jeder Rechnung siehst du, welche Mahnung wann rausging: die Stufe, die Gebühr, der Empfänger und der Zustellstatus. Kam eine Mahn-E-Mail nicht an (Bounce), ist das sichtbar – dann prüfst du die Adresse oder gehst dem Kunden anders nach.

Gut zu wissen – warum „im Zweifel nicht mahnen”

Das Mahnwesen ist bewusst vorsichtig gebaut: Der Automat ist opt-in, er versendet nichts ohne deine Freigabe, die erste Frist ist großzügig, ausgenommene Rechnungen/Kunden bleiben außen vor, und beim Freigeben wird live geprüft, was noch offen ist. Eine unterlassene Mahnung ist ein kleiner Verlust – eine falsche ein großer. Deshalb liegt die Entscheidung, was rausgeht, immer bei dir.