Deine DSGVO-Rechte
Hier geht es um zwei verschiedene Rollen, die du in flstr hast – für beide gibt es eingebaute Werkzeuge:
- Deine eigenen Daten (dein Konto): Auskunft und Löschung stehen dir gegenüber flstr zu.
- Die Daten deiner Kunden: Für sie bist du der Verantwortliche – wenn ein Kunde dich um Auskunft oder Löschung bittet, erledigst du das mit den Werkzeugen auf seiner Kundenseite.
Eine Grenze gilt für beide Rollen: Festgeschriebene Rechnungen bleiben wegen der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht bestehen – warum das kein Widerspruch zur DSGVO ist: → DSGVO trifft Aufbewahrungspflicht
Deine Kontodaten exportieren
Im Nutzermenü oben rechts → „Konto & Datenschutz” findest du den Abschnitt „Meine Daten exportieren”. Ein Klick auf „Daten exportieren” lädt eine Datei mit deinem Profil, deinen Mitgliedschaften und deinem Abo-Verlauf herunter – deine Auskunft nach Art. 15 DSGVO, jederzeit, ohne Antrag.
Dein Konto löschen
Auf derselben Seite sitzt der Bereich „Konto löschen”. Die Löschung entfernt deine persönlichen Daten (Name, E-Mail) und alle Zugangsdaten – anmelden ist danach nicht mehr möglich, die Aktion ist endgültig. Deine festgeschriebenen Belege bleiben zunächst bestehen (Aufbewahrungspflicht) und werden danach kontrolliert gelöscht – exportiere sie deshalb vorher und bestätige die Ablage, dann geht es schneller (30 statt 180 Tage).
Anfragen deiner Kunden beantworten
Bittet dich ein Kunde um Auskunft, öffnest du seine Kundenseite und exportierst dort seine Daten – Stammsatz plus die Liste der Rechnungen, in denen er vorkommt.
Verlangt er Löschung, nutzt du die Anonymisierung auf derselben Seite: Sie entfernt Name, Anschrift und Kontaktdaten aus dem Kundenstamm und deaktiviert den Eintrag – endgültig, die Daten lassen sich nicht wiederherstellen. Die bereits festgeschriebenen Rechnungen bleiben unverändert – das deckt die DSGVO ausdrücklich (Aufbewahrungspflicht), und du kannst deinem Kunden genau das antworten: Was gelöscht werden darf, ist gelöscht; die Belege unterliegen der gesetzlichen Aufbewahrung.
Gut zu wissen – warum Anonymisieren statt Löschen
Ein Kundeneintrag, den festgeschriebene Rechnungen referenzieren, kann nicht ersatzlos verschwinden – sonst wäre dein Belegbestand nicht mehr nachvollziehbar. Die Anonymisierung erreicht das DSGVO-Ziel auf anderem Weg: Die Person ist aus den lebenden Daten (Suche, Stammdaten, künftige Belege) entfernt, während die historischen Belege unangetastet bleiben.
Übrigens gilt das alles unabhängig vom Tarif – Datenschutzrechte sind kein Abo-Feature. Und wenn du für einen konkreten Fall unsicher bist (etwa bei Auskunftsverlangen mit Sonderwünschen), ist das eine gute Frage an eine Datenschutz-Fachperson – diese Doku erklärt die Werkzeuge, ersetzt aber keine Rechtsberatung.