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RechnungenLeistungsdatum

Leistungsdatum

Das Leistungsdatum sagt, wann du die Leistung erbracht hast – und das ist fast nie derselbe Tag, an dem du die Rechnung schreibst. Genau diese Verwechslung ist der häufigste Stolperstein: Das Rechnungsdatum trägt flstr automatisch ein; das Leistungsdatum musst du selbst wissen.

Datum oder Zeitraum?

Die Entscheidung ist einfach:

  • Ein Datum – wenn die Leistung an einem Tag erbracht oder abgeschlossen wurde: die Reparatur am 12. Mai, die Lieferung am 3. Juni, der abgenommene Auftrag am Tag der Abnahme.
  • Ein Zeitraum (von–bis) – wenn du über eine Spanne geleistet hast: die Betreuung im Juni, das Projekt von März bis Mai, der Monat eines Wartungsvertrags.

Beides zusammen brauchst du nie – flstr verlangt beim Festschreiben genau eines von beiden.

Woher kommt das Datum?

In der Rechnung trägst du es im Abschnitt Leistungsdatum ein. Zwei Fälle nimmt dir flstr ab: Wandelst du einen Lieferschein in eine Rechnung, wird dessen Lieferdatum automatisch als Leistungsdatum übernommen. Und ohne eigene Angabe schlägt das Formular das heutige Datum vor – prüfe kurz, ob das stimmt.

Gut zu wissen – warum das Finanzamt darauf besteht

Das Leistungsdatum ist eine Pflichtangabe nach § 14 UStG, weil es bestimmt, in welchen Zeitraum dein Umsatz steuerlich fällt. Eine im Januar geschriebene Rechnung für eine Dezember-Leistung gehört umsatzsteuerlich ins alte Jahr – ohne Leistungsdatum wäre das nicht erkennbar.

Auch dein Kunde braucht es: Sein Vorsteuerabzug hängt an einer vollständigen Rechnung. Fehlt das Leistungsdatum, darf sein Finanzamt den Abzug beanstanden – deshalb fragen Kunden bei fehlender Angabe oft nach einer korrigierten Rechnung.