Skip to Content

Storno

Ein Storno hebt eine festgeschriebene Rechnung vollständig auf – als wäre sie nie gestellt worden. Richtig ist es, wenn die ganze Rechnung falsch war: falscher Empfänger, versehentlich doppelt erstellt, Auftrag geplatzt. Nicht sicher, ob Storno der richtige Weg ist? → Rechnung falsch – was jetzt?

Was beim Storno entsteht

flstr erzeugt eine eigene Storno-Rechnung: dieselben Positionen mit negativen Beträgen, eine eigene Rechnungsnummer und der Verweis auf die Original-Nummer. Sie wird sofort festgeschrieben – geprüft und unveränderlich wie jede Rechnung. Die Original-Rechnung bekommt den Status „Storniert” und bleibt als Beleg erhalten.

Storno auslösen

Öffne die festgeschriebene Rechnung. Im Bereich „Rechnung korrigieren oder stornieren” klickst du „Vollständig stornieren” – ein Bestätigungsdialog erklärt dir noch einmal die Folgen, dann ist es mit einem Klick erledigt. (Denselben Bereich erreichst du auch über das Zeilenmenü der Rechnungsliste, „Stornieren / Korrigieren”.)

Das Storno ist endgültig – eine stornierte Rechnung lässt sich nicht reaktivieren. Brauchst du eine richtige Rechnung, erstellst du danach einfach eine neue.

Danach

Schicke die Storno-Rechnung deinem Kunden zu (per Versenden, wie jede Rechnung) – er braucht sie für seine Buchhaltung genauso wie du. Ein paar Dinge kann ein Storno nicht: Entwürfe (die löschst du einfach), bereits stornierte Rechnungen und Storno-/Korrekturdokumente selbst.

Gut zu wissen – warum negative Beträge statt Löschen

Buchhalterisch gleichen sich Original und Storno exakt aus: +100 € und −100 € ergeben null – beide Belege bleiben bestehen, und die Summe stimmt trotzdem. Das ist der Weg, den das Steuerrecht vorsieht: Ein Beleg verschwindet nie, er wird ausgeglichen.

Auch dein Kunde profitiert: Hat er die Original-Rechnung schon verbucht, bucht er das Storno einfach dagegen – ohne in seiner Buchhaltung radieren zu müssen.