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Gutschrift

Mit einer kaufmännischen Gutschrift schreibst du deinem Kunden einen Betrag gut – zum Beispiel für einen nachträglichen Rabatt, eine Warenrücknahme oder eine Bonuszahlung. Sie ist ein eigenständiges Dokument mit eigener Nummer, kein Anhängsel der Rechnung.

Eine Gutschrift ist kein Storno und keine Korrektur. Wenn eine Rechnung falsch war oder ganz weg soll, nutze Storno oder Korrektur – sonst stimmen deine Zahlen am Jahresende nicht. Nicht sicher, welcher Weg? → Rechnung falsch – was jetzt?

Gutschrift erstellen

Öffne die Rechnungsliste und wähle im Menü der betreffenden Zeile „Gutschrift erstellen”. flstr legt einen Entwurf an, der bereits auf die Original-Rechnungsnummer verweist – du trägst nur noch die Positionen ein, die du gutschreibst, mit ihren positiven Beträgen.

Der Entwurf verhält sich wie jede Rechnung: frei bearbeitbar, und am Ende wird er festgeschrieben und kann versendet werden.

Gutschriften zählen nicht gegen die 10-Rechnungen-Grenze des Free-Tarifs.

Gut zu wissen – warum das Wort „Gutschrift” so oft verwechselt wird

Im Alltag sagen viele „Gutschrift”, wenn sie eigentlich ein Storno oder eine Rechnungskorrektur meinen – auch manche Buchhaltungsprogramme tun das. Steuerlich sind das aber verschiedene Dinge: Storno und Korrektur beziehen sich auf eine fehlerhafte Rechnung und heben sie (teilweise) auf; die kaufmännische Gutschrift ist eine eigenständige Leistung von dir an den Kunden.

Die Unterscheidung ist nicht nur Wortklauberei: Sie bestimmt, wie der Vorgang in deiner Umsatzsteuer landet. flstr hält die drei Wege deshalb bewusst getrennt – wähle den, der deine Situation beschreibt, nicht den mit dem vertrautesten Namen.