Korrekturen & Storno
Eine falsche Rechnung ist kein Drama – das passiert jedem, und es gibt für jede Situation einen sauberen, vorgesehenen Weg. Nur eines geht nicht: die festgeschriebene Rechnung selbst ändern, denn sie ist unveränderlich. Stattdessen entsteht immer ein eigenes Dokument, das die Sache richtigstellt.
Rechnung falsch – was jetzt?
Zwei kurze Fragen führen dich zum richtigen Weg:
1. War die Rechnung überhaupt falsch?
- Nein – die Rechnung war richtig, du möchtest deinem Kunden nur nachträglich etwas gutschreiben (Rabatt, Warenrücknahme, Bonus)? Dann ist es keine Korrektur, sondern eine Gutschrift.
2. Wenn ja: Wie viel davon war falsch?
- Alles – die Rechnung hätte so (oder überhaupt) nie gestellt werden dürfen, etwa falscher Empfänger oder doppelt verschickt? Dann hebst du sie komplett auf: Storno.
- Nur ein Teil – ein Betrag, eine Position, die Anschrift? Dann erstellst du eine berichtigte Fassung: Korrektur.
Alle drei Wege findest du direkt auf der festgeschriebenen Rechnung, im Bereich „Rechnung korrigieren oder stornieren”. Und keiner davon zählt gegen die 10-Rechnungen-Grenze des Free-Tarifs – Fehler beheben ist immer möglich.
Gut zu wissen – die Kette bleibt lückenlos
Jedes dieser Dokumente – Storno, Korrektur, Gutschrift – trägt einen Verweis auf die ursprüngliche Rechnungsnummer. So bleibt für dein Finanzamt, deinen Kunden und dich selbst jederzeit nachvollziehbar, was zu was gehört: Die Original-Rechnung bleibt als Beleg erhalten, und das Korrekturdokument erklärt, was sich geändert hat.
Genau diese lückenlose Kette ist der Grund, warum das Ändern des Originals nicht vorgesehen ist – eine stillschweigend umgeschriebene Rechnung wäre für niemanden nachvollziehbar. Mehr dazu: Festschreiben.