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Korrekturen & StornoÜberblick

Korrekturen & Storno

Eine falsche Rechnung ist kein Drama – das passiert jedem, und es gibt für jede Situation einen sauberen, vorgesehenen Weg. Nur eines geht nicht: die festgeschriebene Rechnung selbst ändern, denn sie ist unveränderlich. Stattdessen entsteht immer ein eigenes Dokument, das die Sache richtigstellt.

Rechnung falsch – was jetzt?

Zwei kurze Fragen führen dich zum richtigen Weg:

1. War die Rechnung überhaupt falsch?

  • Nein – die Rechnung war richtig, du möchtest deinem Kunden nur nachträglich etwas gutschreiben (Rabatt, Warenrücknahme, Bonus)? Dann ist es keine Korrektur, sondern eine Gutschrift.

2. Wenn ja: Wie viel davon war falsch?

  • Alles – die Rechnung hätte so (oder überhaupt) nie gestellt werden dürfen, etwa falscher Empfänger oder doppelt verschickt? Dann hebst du sie komplett auf: Storno.
  • Nur ein Teil – ein Betrag, eine Position, die Anschrift? Dann erstellst du eine berichtigte Fassung: Korrektur.

Alle drei Wege findest du direkt auf der festgeschriebenen Rechnung, im Bereich „Rechnung korrigieren oder stornieren”. Und keiner davon zählt gegen die 10-Rechnungen-Grenze des Free-Tarifs – Fehler beheben ist immer möglich.

Gut zu wissen – die Kette bleibt lückenlos

Jedes dieser Dokumente – Storno, Korrektur, Gutschrift – trägt einen Verweis auf die ursprüngliche Rechnungsnummer. So bleibt für dein Finanzamt, deinen Kunden und dich selbst jederzeit nachvollziehbar, was zu was gehört: Die Original-Rechnung bleibt als Beleg erhalten, und das Korrekturdokument erklärt, was sich geändert hat.

Genau diese lückenlose Kette ist der Grund, warum das Ändern des Originals nicht vorgesehen ist – eine stillschweigend umgeschriebene Rechnung wäre für niemanden nachvollziehbar. Mehr dazu: Festschreiben.