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RechnungenFestschreiben

Festschreiben

Festschreiben ist der Moment, in dem aus einem Entwurf eine echte Rechnung wird. Ab jetzt hat sie eine feste Nummer und ist unveränderlich – genau so, wie es die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung verlangen.

Vorher hast du alle Zeit der Welt: Den Entwurf speichern, wieder öffnen, anpassen – so oft du möchtest. Das Festschreiben ist ein bewusster, einmaliger Schritt.

Was du vorher brauchst

flstr prüft vor dem Bestätigungsdialog automatisch, ob alles vollständig ist. Fehlt noch etwas, siehst du eine Liste mit genauen Hinweisen – und kommst zurück zum Entwurf.

Diese Angaben müssen vollständig sein:

  • Name und vollständige Anschrift des Empfängers – Straße, PLZ, Ort (§ 14 UStG)
  • Leistungsdatum oder -zeitraum – wann die Leistung erbracht wurde, nicht das Rechnungsdatum
  • Bezeichnung und Mengeneinheit für jede Position
  • Fälligkeitsdatum, wenn ein Betrag offen ist
  • Pflichthinweis zum Steuerfall (z. B. bei § 19 oder § 13b UStG)
  • USt-IdNr. des Empfängers bei Reverse Charge oder innergemeinschaftlicher Lieferung

So schreibst du fest

Klicke im Rechnungsformular auf „Festschreiben”. Es öffnet sich ein kurzer Bestätigungsdialog – er erinnert dich daran, dass die Rechnungsnummer endgültig vergeben wird und Korrekturen danach nur über ein eigenes Dokument möglich sind. Bestätige mit „Festschreiben”.

flstr prüft die Rechnung nochmals auf technische Vollständigkeit. Sind alle Angaben korrekt, bekommt die Rechnung ihre endgültige Nummer.

Was danach gilt

Die Rechnung hat den Status Festgeschrieben und alle Felder sind gesperrt. Du kannst sie jetzt als PDF herunterladen oder direkt per E-Mail versenden.

Wenn doch noch etwas geändert werden muss – kein Problem, das geht immer: → Storno, Korrektur oder Gutschrift

Gut zu wissen – warum sind festgeschriebene Rechnungen unveränderlich?

Das folgt dem Prinzip der revisionssicheren Buchführung (GoBD). Eine gestellte Rechnung darf nachträglich nicht verändert werden – das gilt für alle Unternehmen, nicht nur für dich. So ist für alle Beteiligten klar, dass kein Beleg im Nachhinein angepasst wurde.

Wenn doch etwas nicht stimmt, erstellst du ein eigenes Folgedokument: eine Storno-Rechnung, eine Korrektur oder eine Gutschrift. Jedes davon verweist auf die ursprüngliche Rechnungsnummer – die Kette bleibt lückenlos nachvollziehbar.

flstr speichert die Rechnung beim Festschreiben mit einer Prüfsumme, die du und dein Steuerberater später zur Echtheitsprüfung nutzen können. Die Belege lassen sich jederzeit als Paket exportieren und in deinem eigenen Archiv ablegen.