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RechnungenKleinunternehmer (§ 19)

Kleinunternehmer (§ 19 UStG)

Diese Seite ist der Heimatort für alles rund um den Kleinunternehmer-Status in flstr: was er bedeutet, wo du ihn einstellst und was sich dadurch in der App ändert.

Was die Kleinunternehmerregelung ist

Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) ist ein Angebot des Finanzamts an Unternehmen mit geringem Umsatz: Du stellst deine Rechnungen ohne Umsatzsteuer und ersparst dir die Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Im Gegenzug bekommst du die Umsatzsteuer, die du selbst bezahlst, nicht erstattet.

Ob du Kleinunternehmer bist, entscheidet sich nicht in flstr, sondern beim Finanzamt – anhand der aktuell geltenden Umsatzgrenzen. Wenn du unsicher bist, ob die Regelung für dich gilt oder sich lohnt, ist das eine klassische Frage an deine Steuerberatung.

Der Schalter im Unternehmensprofil

Im Unternehmensprofil, Bereich Steuer, setzt du den Haken „Kleinunternehmer (§ 19 UStG)”. Setze ihn nur, wenn du die Regelung tatsächlich nutzt – ab dann übernimmt flstr den Rest.

Was der Haken bewirkt

  • Alle Rechnungen entstehen ohne Umsatzsteuer. Das gilt verlässlich – auch wenn im Formular versehentlich etwas anderes stünde, korrigiert flstr es beim Speichern.
  • Der Steuerfall steht fest auf § 19 und die USt-Felder je Position sind ausgegraut – das ist Absicht, kein Fehler.
  • Der Pflichthinweis steht automatisch auf der Rechnung: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmerregelung).”

Wenn sich dein Status ändert

Wächst du aus der Regelung heraus, entfernst du einfach den Haken – ab dann entstehen neue Rechnungen mit normalem Steuerausweis. Ältere, noch offene Entwürfe passt flstr nicht heimlich an: Beim Festschreiben bekommst du einen klaren Hinweis und speicherst den Entwurf einmal neu – dann stimmt er. Dasselbe gilt in die andere Richtung. Bereits festgeschriebene Rechnungen bleiben unverändert, wie es sein muss.

Deine Steuernummer brauchst du trotzdem

Der Haken regelt nur die Umsatzsteuer – eine Steuer-Kennung (für Kleinunternehmer meist die Steuernummer) muss trotzdem im Profil stehen, sonst lässt sich keine Rechnung festschreiben.

Gut zu wissen – warum flstr hier so streng ist

Das Steuerrecht hat für falsch ausgewiesene Umsatzsteuer eine harte Regel (§ 14c UStG): Wer Umsatzsteuer auf eine Rechnung schreibt, schuldet sie – auch ein Kleinunternehmer, der das gar nicht dürfte. Ein einziger Unachtsamkeitsfehler würde dich also echtes Geld kosten.

Deshalb verlässt sich flstr nicht auf Sorgfalt im Einzelfall, sondern macht den Fehler technisch unmöglich: Solange dein Profil als Kleinunternehmer markiert ist, kann keine Rechnung mit Steuerausweis entstehen – egal, was im Formular angeklickt wird. Die ausgegrauten Felder sind das sichtbare Zeichen dieser Schutzschicht.