Abschlag & Schlussrechnung
Bei größeren Aufträgen willst du nicht bis zum Ende auf dein Geld warten: Mit Abschlagsrechnungen stellst du Teilbeträge in Rechnung, während der Auftrag läuft. Am Ende folgt die Schlussrechnung – flstr zieht die bereits berechneten Abschläge darin automatisch und steuerlich korrekt ab. Das Rechnen übernimmt die App; du behältst den Überblick.
So läuft es ab
Abschlagsprojekte leben in einem Vorgang:
- Vorgang anlegen – unter Vorgänge → „Neuer Vorgang”, mit Titel und Kunde.
- Leistungsumfang festlegen – die Positionen des Gesamtauftrags mit Gesamtpreisen. Sie sind die Vorlage für die spätere Schlussrechnung und bleiben über „Umfang bearbeiten” anpassbar.
- Abschläge stellen – im Vorgang auf „Abschlagsrechnung” klicken. Jede Abschlagsrechnung ist eine vollwertige Rechnung: mit Umsatzsteuer, eigener Rechnungsnummer, Festschreiben und Versand wie gewohnt.
- Schlussrechnung erstellen – sobald mindestens ein Abschlag festgeschrieben ist, erscheint im Vorgang „Schlussrechnung erstellen”.
Was die Schlussrechnung automatisch macht
Der Schlussrechnungs-Assistent zeigt dir die Rechnung Schritt für Schritt: die Positionen des Gesamtauftrags, darunter je festgeschriebenem Abschlag eine automatische Abzugszeile, und am Ende die Berechnung der Restforderung – Netto-Rest, Umsatzsteuer nur auf den Rest, Brutto-Restbetrag. Du prüfst, passt bei Bedarf an und schreibst fest wie jede andere Rechnung.
Ist der Auftrag schon voll durch Abschläge abgedeckt (Rest wäre null), sagt dir flstr das klar, statt eine leere Schlussrechnung zu erzeugen.
Gut zu wissen – warum die Umsatzsteuer nur auf den Rest berechnet wird
Jede Abschlagsrechnung hat ihre Umsatzsteuer bereits ausgewiesen – dein Kunde hat sie mitbezahlt, du hast sie ans Finanzamt gemeldet. Würde die Schlussrechnung die Steuer auf den Gesamtbetrag noch einmal ausweisen, stünde dieselbe Steuer doppelt auf Rechnungen – und was auf einer Rechnung ausgewiesen ist, wird geschuldet (§ 14c UStG). Der Fehler würde dich also bares Geld kosten.
Deshalb zieht flstr die Abschläge auf Netto-Ebene ab und berechnet die Umsatzsteuer ausschließlich auf die verbleibende Restforderung. Auf der Schlussrechnung bleibt zugleich sichtbar, welche Abschläge verrechnet wurden – dein Kunde kann jede Zahl nachvollziehen.