Korrektur
Mit einer Korrektur ersetzt du eine festgeschriebene Rechnung durch eine berichtigte Fassung – richtig, wenn nur ein Teil falsch war: ein Betrag, eine Position, die Anschrift. Der Rest der Rechnung war in Ordnung. Nicht sicher, ob Korrektur der richtige Weg ist? → Rechnung falsch – was jetzt?
Wie die Korrektur funktioniert
flstr legt einen neuen Entwurf an, der als vollständige Kopie der Original-Rechnung startet und bereits auf deren Rechnungsnummer verweist. Du änderst darin genau das, was falsch war – alles andere bleibt stehen. Der Entwurf verhält sich wie jeder Rechnungsentwurf: frei bearbeitbar, in Ruhe prüfbar.
Fertig ist die Korrektur erst, wenn du sie festschreibst – sie durchläuft dieselbe Prüfung wie jede Rechnung und bekommt eine eigene Rechnungsnummer. Die Original-Rechnung bleibt unverändert bestehen; die festgeschriebene Korrektur ist ab jetzt die maßgebliche Fassung.
Korrektur auslösen
Öffne die festgeschriebene Rechnung. Im Bereich „Rechnung korrigieren oder stornieren” klickst du „Teilweise korrigieren” – du landest direkt im vorbefüllten Entwurf. (Derselbe Bereich ist auch über das Zeilenmenü der Rechnungsliste erreichbar, „Stornieren / Korrigieren”.)
Danach
Schicke die festgeschriebene Korrektur deinem Kunden – sie ersetzt für ihn die alte Fassung, und über den Verweis auf die Original-Nummer ist eindeutig, welche Rechnung berichtigt wurde. Er zahlt selbstverständlich nur einmal: die korrigierte Fassung.
Gut zu wissen – Korrektur oder doch Storno plus neue Rechnung?
Beide Wege führen zu einem korrekten Ergebnis – die Korrektur ist der kompaktere: ein Dokument statt zwei, und der Zusammenhang zum Original ist im Beleg selbst dokumentiert.
Das Storno mit anschließender neuer Rechnung ist dann sinnvoll, wenn die Rechnung grundlegend falsch war – etwa der falsche Empfänger. Faustregel: Wäre von der Original-Rechnung nach der Berichtigung kaum etwas übrig, ist das Storno der ehrlichere Weg.