Frist & Erinnerungen
Damit die Löhne pünktlich abgerechnet werden können, hat jeder Abrechnungsmonat eine Erfassungsfrist: Bis dahin soll der Monat eingereicht oder als „Nichts zu melden” erledigt sein.
Deine Frist
Die Frist legt dein Lohnbüro fest — als festen Tag im Monat, entweder für alle seine Mandanten gleich oder für dein Unternehmen individuell. Sie liegt im Folgemonat des Abrechnungsmonats: Ist der Frist-Tag z. B. der 10., dann ist der Abrechnungsmonat Juni bis zum 10. Juli fällig — logisch, denn erst wenn der Juni vorbei ist, kennst du seine Stunden und Fehlzeiten.
Nach Ablauf der Frist darf dein Lohnbüro einen noch offenen Monat direkt übernehmen, damit die Abrechnung nicht auf ihn warten muss. Am entspanntesten ist es also, vorher selbst einzureichen — dann geht genau das in die Abrechnung, was du geprüft hast.
Die Erinnerungen
Ist ein Monat rund um seine Frist noch offen, erinnert dich LohnPort per E-Mail — bis zu dreimal:
- Drei Tage vor der Frist — eine freundliche Erinnerung, mit dem Hinweis, dass auch „keine Bewegungen” als erledigt gilt.
- Am Fristtag — die letzte Erinnerung vor Ablauf.
- Einen Tag nach Ablauf — der Monat ist jetzt überfällig. Diese Nachricht geht auch an dein Lohnbüro, das den Monat ab jetzt direkt übernehmen kann.
Jede dieser Erinnerungen kommt höchstens einmal. Sie enthalten keine Lohndaten — nur den Hinweis auf den fälligen Monat und einen Link in die Erfassung.
Keine Erinnerung, wenn erledigt
Erinnert wird nur, wer wirklich offen ist. Sobald der Monat eingereicht, übernommen oder per Nullmeldung gemeldet ist, bleibt dein Postfach ruhig. Das ist der praktische Grund, „Nichts zu melden” aktiv zu melden: Wer meldet, wird nicht erinnert — Untätigkeit dagegen schon.