Prüfen & Einreichen
Mit dem Einreichen gibst du den Monat an dein Lohnbüro — das Signal: „kann abgerechnet werden.” Damit dabei nichts Offensichtliches durchrutscht, führt der Knopf „Zum Abschluss” erst auf eine Prüfseite. LohnPort schaut dort automatisch über deine Angaben — eine grobe Vorprüfung, die die häufigsten Fehler abfängt (die fachliche Prüfung macht später die Abrechnung selbst).
Die drei Stufen der Prüfung
Was die Prüfung findet, sortiert sie nach Dringlichkeit — von „geht so nicht” bis „nur zur Info”:
- Blockiert — muss behoben werden. Solche Punkte verhindern das Einreichen; der Knopf bleibt gesperrt. Der häufigste Fall: vorgetragene Posten, die du noch nicht bestätigt hast. Du gehst zurück in die Erfassung, behebst es, fertig.
- Quittieren — geld-relevant, einzeln bestätigen. Der wichtigste Fall ist die mögliche Doppelzahlung: Du hast einen Posten auf eine Lohnart erfasst, die für diesen Mitarbeiter schon als Festbezug in den Stammdaten steht — z. B. das laufende Gehalt. Das kann eine bewusste Nachzahlung sein; dann hakst du den Fall an („Ja, bewusste Nachzahlung — kein Fehler”). Wenn nicht, würde real doppelt gezahlt — darum geht es hier ohne dein ausdrückliches Häkchen nicht weiter.
- Hinweise — nur zur Info. Blockiert nichts; ein kurzer Blick genügt. Beispiele: ein negativer Wert (Abzug gewollt?) oder Urlaub und Krankheit, die sich zeitlich überschneiden.
Einreichen — und was danach gilt
Ist nichts blockiert und alles Nötige quittiert, reichst du mit einem Klick ein. Danach gilt:
- Eingereicht ist reversibel. Solange dein Lohnbüro den Monat noch nicht übernommen hat, kannst du auf der Abschluss-Seite jederzeit „Einreichen zurücknehmen” und weiter bearbeiten — kein Grund zur Vorsicht beim Einreichen.
- Übernommen ist der Schlusspunkt. Hat das Büro den Monat in die Abrechnung geholt, ist er gesperrt und nicht erneut einreichbar. Trägst du danach trotzdem noch etwas ein, geht das — aber es gilt als Korrektur, die dein Lohnbüro gesondert behandelt. Sprich größere Änderungen an einem übernommenen Monat am besten kurz mit deinem Lohnbüro ab.
Gut zu wissen: Warum die Vorprüfung schon bei dir läuft
Alles, was die Prüfung bei dir abfängt, muss dein Lohnbüro nicht mehr zurückfragen — und eine vermiedene Doppelzahlung erspart allen die mühsame Rückabwicklung. Die Prüfung ist bewusst grob gehalten: Sie meldet sich nur bei Dingen, die aus deinen eigenen Angaben heraus widersprüchlich aussehen.