Der Tätigkeitsschlüssel
Der Tätigkeitsschlüssel ist eine amtliche Angabe für die Sozialversicherung — normalerweise eine kryptische neunstellige Ziffernfolge. In LohnPort musst du diese Ziffernfolge nicht kennen: Das Formular zerlegt sie in fünf einzelne Angaben mit eigenem Abschnitt („Tätigkeitsschlüssel (geführt)”), und LohnPort setzt daraus den Schlüssel zusammen.
Die fünf Angaben
- Ausgeübte Tätigkeit — eine 5-stellige Kennziffer aus dem amtlichen Berufsverzeichnis (KldB 2010), die den Beruf beschreibt. Das ist die einzige der fünf Angaben, bei der du eine Ziffernfolge brauchst — sie steht oft schon in alten Meldungen oder Abrechnungsunterlagen des Mitarbeiters; sonst kennt dein Lohnbüro die passende Kennziffer für den Beruf.
- Schulabschluss — Auswahl aus einer kurzen Liste (von „ohne Schulabschluss” bis „Abitur/Fachhochschulreife”; auch „Abschluss unbekannt” ist zulässig).
- Berufsausbildung — ebenfalls Auswahl (von „ohne beruflichen Abschluss” über „anerkannte Berufsausbildung” bis „Promotion”).
- Arbeitnehmerüberlassung — ja oder nein: Ist der Mitarbeiter Leiharbeitnehmer? Für die allermeisten Betriebe: nein.
- Vertragsform — Vollzeit oder Teilzeit, befristet oder unbefristet.
Die Punkte 2–5 sind einfache Auswahlfelder — kein Nachschlagen nötig. LohnPort prüft deine Eingaben direkt im Formular und weist auf Unstimmiges hin.
Bist du bei einer Angabe unsicher — besonders bei der Tätigkeits-Kennziffer —, frag dein Lohnbüro: Es beantwortet solche Fragen täglich und nennt dir die richtige Ziffer in einer Minute.
Gut zu wissen: Wofür der Schlüssel gebraucht wird
Mit dem Tätigkeitsschlüssel meldet die Lohnabrechnung an die Sozialversicherung, was ein Beschäftigter tut und in welcher Form — daraus entstehen u. a. die Statistiken der Bundesagentur für Arbeit. Für die Abrechnung selbst ändert sich durch den Schlüssel nichts an Gehalt oder Abgaben; er muss nur stimmen, damit die Meldungen nicht beanstandet werden.