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MitarbeiterWas du nicht eintragen musst

Was du nicht eintragen musst

Beim Ausfüllen wirst du vielleicht Angaben vermissen, die du von Lohnthemen kennst. Das ist kein Versehen: Manche Daten kommen auf anderem Weg in die Abrechnung — und LohnPort fragt dich bewusst nicht danach. Diese Seite ist eine Entlastung, keine Lücke.

Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuer

Steuerklasse, Faktor, Kinderfreibeträge und die Konfession (für die Kirchensteuer) trägst du nirgends in LohnPort ein. Diese Merkmale ruft dein Lohnbüro automatisch elektronisch bei der Finanzverwaltung ab — über das sogenannte ELStAM-Verfahren. Der Abruf braucht nur die Steuer-Identifikationsnummer und das Geburtsdatum deines Mitarbeiters — genau deshalb sind diese beiden Angaben im Formular wichtig.

Das hat einen echten Vorteil: Die Merkmale sind immer aktuell. Heiratet ein Mitarbeiter oder wechselt die Steuerklasse, kommt die Änderung automatisch bei deinem Lohnbüro an — du musst nichts melden und kannst nichts Veraltetes eintragen.

Im Steuer-Abschnitt des Formulars bleibt für dich nur eine einzige Frage: ob ihr Haupt- oder Nebenarbeitgeber seid.

Schwerbehinderung

Auch Angaben zu einer Schwerbehinderung erfasst LohnPort bewusst nicht — solche Gesundheitsdaten sind rechtlich besonders geschützt. Falls sie für die Abrechnung eines Mitarbeiters relevant sind, klärst du das direkt mit deinem Lohnbüro.

Die Vergabe der SV-Nummer

Hat ein Mitarbeiter noch keine Sozialversicherungsnummer (etwa beim allerersten Job), musst du sie nicht besorgen: Die Vergabe läuft über die Sozialversicherung, angestoßen aus der Lohnabrechnung. Du lässt das Feld einfach leer und trägst die Nummer nach, sobald sie vorliegt — oder gibst Geburtsname und Geburtsort mit an, die für die Vergabe gebraucht werden.