Grenzen — was LohnPort bewusst nicht ist
LohnPort ist das Zulieferwerkzeug zwischen dir und deinem Lohnbüro — nicht das Abrechnungsprogramm. Diese Grenze ist Absicht, und sie zu kennen erspart dir die Suche nach Funktionen, die es hier nie geben wird.
LohnPort rechnet keine Löhne
Der Weg ist immer: du → dein Lohnbüro → DATEV. Du lieferst die Angaben (Stammdaten, Monatswerte); dein Lohnbüro rechnet daraus in DATEV die Löhne ab. LohnPort selbst berechnet weder Brutto noch Netto, weder Steuern noch Sozialabgaben — es sammelt, prüft grob vor und übergibt.
Deshalb findest du in LohnPort auch keine Lohnabrechnungen oder Auswertungen: Die Entgeltabrechnungen deiner Mitarbeiter kommen von deinem Lohnbüro (z. B. digital über DATEV Arbeitnehmer online) — nicht aus LohnPort.
Kein Zahlungsverkehr, keine Meldungen
Aus LohnPort heraus fließt kein Geld und geht keine Meldung an Krankenkassen, Sozialversicherung oder Finanzamt. Überweisungen, SV-Meldungen, Lohnsteuer-Anmeldungen — all das erledigt dein Lohnbüro über DATEV. Wenn du in LohnPort fertig bist, ist dein Teil getan.
Was du hier nicht einträgst
Manche Angaben kommen auf anderem Weg in die Abrechnung und haben in LohnPort bewusst kein Feld — allen voran Steuerklasse, Kinderfreibeträge und Konfession (die holt dein Lohnbüro elektronisch über das ELStAM-Verfahren). Die Übersicht dazu: Was du nicht eintragen musst.
Gut zu wissen: Warum diese Arbeitsteilung?
Lohnabrechnung ist rechtlich anspruchsvoll und ändert sich laufend — dafür gibt es dein Lohnbüro mit seiner Fach-Software. Die Erfahrung zeigt aber: Das meiste Hin und Her zwischen Betrieb und Büro entsteht vor der Abrechnung — beim Zusammentragen der Angaben, per Zettel, Mail oder Anruf. Genau dieses Zusammentragen macht LohnPort strukturiert, nachvollziehbar und pünktlich. Jeder macht das, was er am besten kann.