„Nichts zu melden”
Manche Monate sind unspektakulär: keine Überstunden, keine Zuschläge, niemand krank — es läuft einfach das normale Gehalt. Wichtig zu wissen: Auch das meldest du aktiv. Einfach nichts zu tun ist keine Meldung.
Warum das zählt
Dein Lohnbüro kann von außen nicht unterscheiden, ob bei dir nichts angefallen ist — oder ob du das Erfassen vergessen hast. Die Nullmeldung löst genau das auf: Mit ihr sagst du ausdrücklich „für diesen Monat gibt es keine Bewegungen”, und der Monat gilt als erledigt.
Ohne diese Meldung (und ohne Einreichen) gilt der Monat als offen — und LohnPort schickt dir rund um die Erfassungsfrist Erinnerungs-Mails. Die sind für die gedacht, die es wirklich vergessen haben. Eine Nullmeldung kostet dich einen Klick und erspart dir die Post.
So geht’s
Oben rechts auf der Erfassungsseite des Monats findest du den Knopf „Nichts zu melden”. Ein Klick — und LohnPort bestätigt dir mit einer grünen Meldung, dass der Monat als „keine Bewegungen” gemeldet ist.
Der Knopf erscheint nur, solange der Monat wirklich leer ist — hast du schon Posten oder Fehlzeiten erfasst, gibt es ja etwas zu melden, und „nichts zu melden” wäre ein Widerspruch.
Fällt dir nach der Nullmeldung doch noch etwas ein? Kein Problem: Auf derselben Seite steht „Wieder öffnen” — die Nullmeldung ist damit aufgehoben, und du erfasst ganz normal. Erst dieses Wieder-Öffnen macht den Weg frei: Solange die Nullmeldung gesetzt ist, nimmt LohnPort bewusst keine neuen Einträge für den Monat an.